Internet Explorer erkannt!

Bitte aktualisieren Sie aus Sicherheitsgründen Ihren Browser.

Alternativ nutzen Sie den „Retro Shop“ von industrieplaketten.de

Der Internet Explorer wird für diese Seite leider nicht mehr unterstützt, weswegen es zu Problemen bei Nutzung der Seite kommen kann. Benutzen Sie den Knopf unter diesem Text, um auf die Retro Industrieplakettenseite zu gelangen.

Sicher und informiert: über aktuelle Vorschriften für Prüfplaketten  

Überall, wo Maschinen und Anlagen in Unternehmen zum Einsatz kommen, müssen diese auch zum Schutz der Mitarbeitenden und für den reibungslosen Betriebsablauf in regelmäßigen Abständen gewartet und geprüft werden. Im gewerblichen Bereich ist dies durch bestimmte Vorschriften, beispielsweise durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, kurz DGUV, die Unfallverhütungsvorschrift, kurz UVV oder die Betriebssicherheitsverordnung/Technische Regeln für Betriebssicherheit, kurz BetrSichV/TRBS geregelt. Darüber hinaus gibt es auch Vorschriften für Leitern und Tritte, Lager/Regale und Fenster, Türen und Tore, deren Einhaltung mit Prüfplaketten gekennzeichnet werden sollte. In diesem Beitrag geben wir einen kurzen Überblick über die aktuell wichtigsten Normen und Vorschriften beim Einsatz von Prüfplaketten.

Prüfplaketten nach Betriebssicherheitsverordnung

In den meisten Unternehmen der Branchen, in denen viele Mitarbeitende an hochkomplexen Anlagen, Maschinen und Geräten tätig sind, besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Um im alltäglichen Betriebsablauf den Fachkräften ein sicheres und unfallfreies Arbeiten zu ermöglichen, sollten sämtliche bereitgestellten Betriebsmittel zum einen den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV, und den technischen Regeln für Betriebssicherheit, kurz TRBS, entsprechen. Im Sinne des Arbeitsschutzes müssen sämtliche Anlagen, Maschinen und Geräte den jeweiligen Anforderungen gerecht werden können. Für die Kennzeichnung des Prüfstandes können bestimmte Prüfplaketten nach Betriebssicherheitsverordnung eingesetzt werden.

Prüfplaketten nach DGUV 3 und DGUV 4

Worin liegt der Unterschied?

Die DGUV-Vorschrift 3 bezieht sich auf die Prüfnormen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel für Unternehmen. Im Gegensatz dazu gilt die DGUV-Vorschrift 4 für öffentliche kommunale Unternehmen und Einrichtungen und auch für nicht elektronische Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Der Unterschied besteht hierbei also im Anwendungsbereich der jeweiligen Richtlinien.

Welche Prüffristen müssen eingehalten werden?

Die entsprechenden Prüfungsfristen richten sich danach, ob es sich bei dem zu prüfenden Gerät um eine ortsveränderliche oder ortsfeste Anlage handelt, wie häufig sie genutzt wird und welche Gefahr eventuell damit einhergeht. Hier schreibt die DGUV lediglich maximale Fristen fest, welche eingehalten werden sollten. Die elektrischen Betriebsmittel müssen in der Regel vor dem Einsatz, nach jeder Reparatur und nach jeder Wartung auf ihre Funktionsfähigkeit getestet werden. Bei ortsveränderlichen Geräten mit erhöhtem Unfallrisiko sollte die Prüfung im Abstand von etwa 3 bis 6 Monaten erfolgen. Je nach Häufigkeit der Verwendung und Gefahreneinschätzung kann das Intervall, indem das Betriebsmittel geprüft werden muss, variieren. So müssen beispielsweise Werkzeuge auf Baustellen oder Monitore in einem Büro, die täglich genutzt werden, öfter kontrolliert werden als andere Geräte. Ortsfeste elektrische Anlagen hingegen müssen mindestens alle 4 Jahre geprüft werden. In sensiblen Bereichen ist die Prüfung jedes Jahr durchzuführen.

Prüfplaketten nach Vorschrift für Lager, Regale, Leitern und Tritte

Nicht nur elektrische Anlagen, Maschinen oder Geräte müssen regelmäßig geprüft werden. In den meisten Unternehmen der Industriebranche sind Regale und Lager sowie verwendete Leitern und Tritte ständig im Einsatz und können ein gewisses Unfallrisiko mit sich bringen. Aus diesem Grund sollten Sie ebenfalls der BetrSichV entsprechen. Um Verletzungen von Mitarbeitenden im Betriebsalltag zu vermeiden, sollten sowohl sämtliche Regale und Lager als auch die genutzten Leitern und Tritte jedes Jahr überprüft werden. Ebenso sollten kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore jährlich überprüft und die entsprechenden Prüfplaketten bekommen.

Prüfplaketten selbst gestalten: Was muss zu sehen sein?

Sollten Sie in unserem Sortiment dennoch nicht fündig werden, haben Sie die Möglichkeit, die benötigten Prüfplaketten individuell über den Plaketten Designer zu gestalten. In der Regel sind auf einer Prüfplakette ein Monatskranz sowie die entsprechende Jahreszahl abgebildet. Zusätzlich sollte für die genaue Zuordnung ein zum Einsatzgebiet passender Text darauf sein.

viasign- Newsletter