Schutzbrillen werden trotz Tragepflicht oft ungern aufgesetzt. Deshalb sind die Augen das am zweithäufigsten verletzte Körperteil bei Arbeitsunfällen. Arbeitgeber sollten deshalb dringend auf die Benutzung des Augenschutzes hinweisen, denn er schützt die Augen vor schädlichen Einflüssen wie starkem Licht, Chemikalien, Staub, Splittern oder Wettereinflüssen. Verwenden Sie dazu dieses Gebotszeichen!
Das Zeichen ist gemäß ASR A1.3/M004, DIN EN ISO 7010/M004 gültig.
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