Unsere Warnzeichen nach BGV A8 und DIN 4844-2 schützen Ihre Mitarbeiter und Besucher durch wirksame Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen. Alle wichtigen Warnzeichen sind hier erhältlich.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor feuergefährlichen Stoffen" in der Anlage W001 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen" in der Anlage W002 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor giftigen Stoffen" in der Anlage W003 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor ätzenden Stoffen" in der Anlage W004 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen" in der Anlage W005 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor schwebender Last" in der Anlage W006 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor Flurförderzeugen" in der Anlage W007 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor gefährlicher Spannung" in der Anlage W008 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor optischer Strahlung" in der Anlage W009 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor Laserstrahl" in der Anlage W010 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor brandfördernden Stoffen" in der Anlage W011 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor nicht ionisierender elektromagnetischer Strahlung" in der Anlage W012 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor magnetischem Feld" in der Anlage W013 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor Stolpergefahr" in der Anlage W014 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor Absturzgefahr" in der Anlage W015 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor Biogefährdung" in der Anlage W016 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor Kälte" in der Anlage W017 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor gesundheitsschädlichen oder reizenden Stoffen" in der Anlage W018 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor Gasflaschen" in der Anlage W019 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor Gefahren durch Batterien" in der Anlage W020 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" in der Anlage W021 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor Quetschgefahr" in der Anlage W023 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor Kippgefahr beim Walzen" in der Anlage W024 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor automatischem Anlauf" in der Anlage W025 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor heisser Oberfläche" in der Anlage W026 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor Handverletzungen" in der Anlage W027 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor Rutschgefahr" in der Anlage W028 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor Gefahren durch eine Förderanlage" in der Anlage W029 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor Einzugsgefahr" in der Anlage W030 festgelegt.
In der DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 2) sowie der BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) ist das Kennzeichen "Warnung vor einer Gefahrenstelle" in der Anlage W000 festgelegt.