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Die DGUV Regel 108-007 war ein bewährter Standard, der den sicheren Betrieb von Lagereinrichtungen und -geräten regelte. Mit dem Fortschritt der Technik und den sich ändernden Arbeitsbedingungen war es jedoch notwendig, die Regel zu aktualisieren und an den heutigen Stand der Technik anzupassen. Die neue DGUV Information 208-061 bringt die neuesten Erkenntnisse und Praktiken in den Vordergrund, um den sicheren Betrieb von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern zu gewährleisten
Für die Anwender bedeutet die Umstellung von einer Regel zu einer Information eine flexiblere Herangehensweise an die Arbeitssicherheit. Die DGUV Information 208-061 bietet detaillierte Festlegungen und Empfehlungen, die es den Unternehmen ermöglichen, ihre Sicherheitsprotokolle effektiver und individueller zu gestalten.
Die Inhalte der alten Regel wurden weitestgehend übernommen, jedoch mit einem frischen Blick auf die rechtlichen Grundlagen, Bau und Ausrüstung, Betrieb, Prüfung sowie Instandhaltung von Ladungseinrichtungen und Ladungsträgern. Die Anwender können sich nun auf eine aktuellere und praxisorientiertere Anleitung verlassen, die ihnen hilft, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Die neue DGUV Information 208-061 ist ein Zeugnis dafür, dass die DGUV ihr Engagement für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ernst nimmt und kontinuierlich daran arbeitet, ihre Standards zu verbessern.
Dieser Blogeintrag bietet einen Überblick über die Änderungen und deren Bedeutung für die Anwender. Für eine detaillierte Betrachtung der neuen DGUV Information 208-061 und wie sie in Ihrem spezifischen Kontext angewendet werden kann, empfehlen wir, die
vollständige Publikation zu beachten.